Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft
Das übergeordnete Ziel der Verwaltungvorschrift für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) ist die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Waldfunktionen im Privat- und Kommunalwald. Die Förderrichtlinie steht somit im primären Interessenfokus der AG Wald.
Wir erachten insgesamt den Entwurf der neuen VwV NWW als Fortschritt gegenüber der gegenwärtig noch gültigen Verwaltungsvorschrift. Insbesondere begrüßen wir die formalen Vereinfachungen und Verbesserungen im „allgemeinen Teil“, die zu einer einfacheren Antragstellung und einem geringeren Verwaltungsaufwand führen und damit der effektiven Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschrift dienen.
Als positiv beurteilen wir die Stärkung der forstlichen Zusammenschlüsse bei der Beratung und Betreuung der Kleinprivatwaldbesitzer, wie beispielsweise die Förderung der Mitgliederinformation sowie die Förderung zur Gründung und Erweiterung von Gemeinschaftswäldern. Grundsätzlich ist die AG Wald der Meinung, dass nur ausreichend forstlich geschultes Personal innerhalb funktionierender Organisationsstrukturen die gesellschaftlichen und naturschutzfachlichen Anforderungen an den Wald dauerhaft erfüllen kann.
Als kritisch beurteilen wirdie grundsätzliche Beschränkung vieler Fördermaßnahmen auf Privatwaldbetriebe unter 200 ha. Diese willkürliche Trennung anhand der Besitzgröße auf eine „Empfehlung des Rechnungshofes“ hin, ist weder begründet noch zweckdienlich. Unser Vorschlag lautet die Fördersätze nach Besitzgröße zu staffeln um auch größeren Waldbesitzern eine finanzielle Unterstützung ihrer naturnahen Waldwirtschaft zu gewähren, und um eine flächenrelevante Umsetzung der Maßnahmen voranzutreiben.